Die Entwässerungsplanung ist ein eigenes Genehmigungsverfahren, dass zwar nicht direkt zur Baugenehmigung gehört, trotzdem aber parallel dazu erstellt werden muss.
Die Entwässerungsplanung beinhaltet alle Informationen rund um die Entwässerung des Baugrundstücks und des Gebäudes.
Um eine Entwässerungsplanung fachgerecht zu erstellen benötigt man idealerweise folgende Informationen:
Es ist grundsätzlich zu klären, ob Anforderungen nach der Entwässerungssatzung bestehen (dies kann zum Beispiel ein Anschlusszwang an den öffentlichen Kanal sein), oder Regelungen eines Bebauungsplans zu beachten sind.
Müssen oder dürfen Sie das Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück versickern lassen, dann wird einen "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers" erstellt.
Die neusten Vorgaben zur „Versickerung von Niederschlagswasser“ leiten sich aus der Entwurfsfassung des Arbeitsblattes DWA-A 138-1 der deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall ab.
Dort wird auf Folgendes hingewiesen:
Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah versickert werden (§ 55 Abs. 2 Satz 1 WHG). D.h., wer Niederschlagswasser in ein Gewässer – und dazu zählt auch das Grundwasser – einleiten will bzw. muss, braucht dazu grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Für diese Erlaubnis wird u.a. ein Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Bodens, ein sog. hydrogeologisches Gutachten, benötigt. Diese Gutachten sind eine Voraussetzung für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) ist ein Wert aus dem hydrogeologischen Gutachten, der die Durchlässigkeit des Bodens für Wasser angibt. Auf Grundlage dieses kf-Wertes können Art und Größe von Versickerungsanlagen bestimmt werden.
Die Untere Wasserbehörde als zuständige Stelle ist dazu übergegangen, auf Grundlage der DWA-A 138-1, keine wasserrechtliche Genehmigung mehr ohne den Nachweis eines kf-Wertes zu erteilen. Um den kf-Wert zu ermitteln, muss auf Ihrem Grundstück ein Versickerungsversuch durchgeführt werden. Anhand der Werte wird anschließend die Dimensionierung der Versickerungsanlage errechnet, die für Ihr Grundstück mit den entsprechenden Verdichtungen benötigt wird.
Für die Entsorgung Ihres Schmutzwassers benötigen Sie eine Genehmigung zur Ableitung in den öffentlichen Abwasserkanal oder zum Betreiben einer Kleinkläranlage. Dies wird bei der Gemeinde beantragt und erfordert fast immer ein zur Verfügung gestelltes Formular.
Grundsätzlich benötigen Sie für jeden Entwässerungsantrag immer einen Lageplan, die Grundrisspläne und den Schnitt mit der Darstellung der Grundstückentwässerungsanlage.
Beim Entwässerungsantrag sind somit viele Anforderungen zu berücksichtigen, damit es bei der Genehmigung nicht zu Verzögerungen kommt. Geben Sie aus diesem Grund die Planung einem Profi, damit Sie vor unangenehmen Überraschungen geschützt sind.
Unsere Leistungen:
Unsere Preise finden Sie im Beauftragungsformular.
Sprechen Sie uns an, oder füllen sofort unser Beauftragungsformular zur Entwässerungsplanung aus, und senden Sie uns dieses mit den entsprechenden Unterlagen per Mail zu. Wir prüfen dann Ihre Angaben und melden uns telefonisch bei Ihnen zwecks Absprache der nächsten Schritte.
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